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Teilnahme- und Kursbedingungen (TKB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Teilnahme- und Kursbedingungen gelten für sämtliche Kurs-, Seminar- und Schulungsangebote von ANSU – Akademie für Notfall und Sicherheit Uckermark, Luis Bormann (nachfolgend „ANSU“ genannt).

 

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Individuelle Vereinbarungen zwischen ANSU und dem Auftraggeber gehen diesen Teilnahme- und Kursbedingungen vor.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einem Kurs kann über die Website (www.ansu-akademie.de), per E-Mail (anmeldung@ansu-akademie.de), telefonisch (+49 15129866514) oder schriftlich erfolgen.

 

Der Vertrag kommt durch die Anmeldebestätigung von ANSU oder durch die Teilnahme am Kurs zustande.

 

Bei Inhouse-Schulungen kommt der Vertrag durch die Annahme eines Angebotes durch den Auftraggeber zustande.

§ 3 Teilnahmegebühren und Zahlungs-bedingungen

Soweit Kurse für betriebliche Ersthelfende gemäß den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt werden, erfolgt die Abrechnung im Regelfall direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse).

 

Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines vollständig ausgefüllten und gültigen Abrechnungsformulars oder eines entsprechenden Gutscheins des Unfallversicherungsträgers.

 

Kann eine Kostenübernahme aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder fehlender Unterlagen nicht erfolgen, ist der Auftraggeber bzw. Teilnehmer zur Zahlung der regulären Kursgebühr verpflichtet.

 

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

 

Gemäß § 19 UStG wird derzeit keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung), sofern gesetzlich zulässig.

§ 4 Teilnahme-bescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden nach erfolgreicher Teilnahme ausgestellt.

 

Bei Verlust einer Teilnahmebescheinigung kann auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung erstellt werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben.

Anforderungen sind per E-Mail an anmeldung@ansu-akademie.de zu richten.

§ 5 Offene Kurse

Offene Kurse sind Veranstaltungen, für die sich einzelne Teilnehmer über die Website oder auf anderem Wege anmelden können.

 

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn möglich.

 

Bei einer Stornierung zwischen dem 6. Kalendertag und 48 Stunden vor Kursbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig.

 

Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

 

Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.

§ 6 Inhouse-Schulungen

Inhouse-Schulungen werden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder an einem individuell vereinbarten Veranstaltungsort durchgeführt.

 

Der Auftraggeber stellt geeignete Schulungsräume zur Verfügung, die er eigenständig 2 Stunden vor Kursbeginn vorbereitetet. Diese müssen insbesondere folgende Mindestanforderungen erfüllen:

 

  • mindestens 50 m² Raumfläche,

  • ausreichende Bewegungs- und Übungsfläche für praktische Übungen,

  • ausreichende Beleuchtung,

  • natürliche Belüftungsmöglichkeit (öffenbare Fenster),

  • stabile und sichere Sitzgelegenheiten für alle Teilnehmenden in U-Form ohne Tische,

  • mindestens zwei Toiletten oder eine ausreichende sanitäre Infrastruktur,

  • Waschgelegenheit mit fließendem Wasser,

  • Beamer oder Präsentationsmöglichkeit,

  • Flipchart oder Pinnwand,

  • Stromversorgung für Schulungsmedien.

Der Auftraggeber stellt für die Dauer der Veranstaltung einen kostenfreien Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung.

 

Erfüllen die Räumlichkeiten die vorgenannten Anforderungen nicht, ist ANSU berechtigt, die Durchführung der Schulung abzulehnen oder entstandene Mehraufwendungen und Ausfallgebühren gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 7 Besondere Bedingungen bei BG-/UK-finanzierten Erste-Hilfe-Kursen

Soweit Kurse über einen gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) abgerechnet werden, gelten ergänzend die jeweils gültigen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemäß DGUV Grundsatz 304-001.

 

Kann eine Kostenübernahme aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder fehlender Unterlagen nicht erfolgen, ist der Auftraggeber bzw. Teilnehmer zur Zahlung der regulären Kursgebühr verpflichtet.

 

Folgende Leistungen können einen gesonderten zivilrechtlichen Vertrag und zusätzliche Kosten begründen:

 

  • Durchführung von Inhouse-Schulungen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte,

  • Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl,

  • Aufteilung eines Lehrgangs auf mehrere Veranstaltungstage,

  • Durchführung in einer Fremdsprache,

  • Bereitstellung zusätzlicher Übungs- oder Demonstrationsmaterialien,

  • besondere organisatorische oder technische Anforderungen des Auftraggebers,

  • Schulungen im Ausland.

 

Die Höhe der zusätzlichen Vergütung wird individuell vereinbart.

§ 8 Brandschutzhelfer-, Evakuierungshelfer-, Räumungshelfer- und Notfalltrainings

Brandschutzhelfer-, Evakuierungshelfer-, Räumungshelfer- und Notfalltrainings erfolgen auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen, technischen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben gemäß ASR A2.2, DGUV Information 205-023 sowie § 10 ArbSchG.

 

Die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens sowie keine gegebenenfalls erforderliche Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

 

Der Auftraggeber bleibt für die Umsetzung der betrieblichen Anforderungen verantwortlich.

§ 9 Stornierung von Inhouse-Schulungen

Eine Stornierung bedarf der Textform.

 

Für Inhouse-Schulungen gelten folgende Stornierungsgebühren:

 

  • bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

  • 27 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Auftragswertes

  • 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Auftragswertes

  • 7 bis 5 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Auftragswertes

  • weniger als 5 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Auftragswertes

 

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ANSU kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

Die Benennung eines Ersatztermins kann nach Abstimmung mit ANSU erfolgen.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 10 Kursausfall und Änderungen

ANSU behält sich vor, Kurse aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben.

 

Wichtige Gründe sind insbesondere:

 

  • Erkrankung der Lehrkraft,

  • höhere Gewalt,

  • technische oder organisatorische Gründe,

  • behördliche Anordnungen,

  • zu geringe Teilnehmerzahl.

Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall erstattet.

 

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche für Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Haftung

ANSU haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen.

§ 12 Urheberrecht

Sämtliche Schulungsunterlagen, Präsentationen, Skripte, Konzepte und Ausbildungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

 

Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ANSU nicht gestattet.

 

Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen während der Veranstaltungen sind nur mit Zustimmung der Lehrkraft zulässig.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von ANSU.

§ 14 Schluss-bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Kursbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Angermünde.

Angermünde, Juni 2026

 

Luis Bormann

Ingenieur für Brandschutz und Sicherheitstechnik, Inhaber

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Adresse

Schwedter Straße 22

16278 Angermünde

Kontakt

Tel.: +49 151 29866 514
anmeldung@ansu-akademie.de

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Luis Bormann

Ingenieur für Brandschutz und Sicherheitstechnik

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