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Kostenfreier Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer

Als betrieblicher Ersthelfer bist du über deinen Betrieb durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) versichert, wodurch wir deinen Erste-Hilfe-Kurs über die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse abrechnen können.

Achtung: Das entsprechende Abrechnungsformular muss spätestens zu Kursbeginn beim Kursleiter abgegeben werden, andernfalls ist die reguläre Kursgebühr "Barpreis" zu bezahlen.

- VBG
- BG ETEM
- BGHW
- BG Verkehr 
- BG RCI
- BG Bau 
- BGHM
- SVLFG

Zur kostenfreien Teilnahme bitte dieses Formular ausdrucken/ausfüllen und zu Kursbeginn in Original (Stempel + Unterschrift müssen in Original vorliegen; keine Kopie) bei deinem Kursleiter abgeben. 

BGW  (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)

Nachdem du einen Kurstermin ausgewählt hast, musst du noch vor dem Kursbesuch dieses Formular online auf der Webseite der BGW ausfüllen und ausgedruckt zu Kursbeginn in Original (Stempel + Unterschrift müssen in Original vorliegen; keine Kopie) bei deinem Kursleiter abgeben. 

PS: Bitte nichts handschriftlich am Formular hinzufügen.

BGN  (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)

Vor dem Kursbesuch musst du auf der Website der BGN dieses Formular online ausfüllen und ausgedruckt zu Kursbeginn in Original (Stempel + Unterschrift müssen in Original vorliegen; keine Kopie) bei deinem Kursleiter abgeben. 

Unfallkassen

Hier musst du vor dem Kursbesuch bei deiner Unfallkasse einen Gutschein oder eine Kostenübernahmebestätigung beantragen (am besten telefonisch an die Abteilung "Prävention" wenden). Einige Unfallkassen fordern zusätzlich dieses Formular.
Gib diese Dokumente dann zu Kursbeginn in Original (Stempel + Unterschrift müssen in Original vorliegen; keine Kopie) bei deinem Kursleiter ab.

Logo der ANSU – Akademie für Notfall und Sicherheit Uckermark

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Akademie für Notfall und Sicherheit Uckermark 

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Schwedter Straße 22

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Tel.: +49 151 29866 514
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Ingenieur für Brandschutz und Sicherheitstechnik

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